Welche Größe sollte ein Carport in Österreich haben?

Welche Größe sollte ein Carport haben Ein Carport ist der beliebteste Autounterstand Österreichs. Doch auch bei diesen Bauten müssen Sie die baurechtlichen Vorschriften und kommunalen Auflagen beachten. Ob eine Baugenehmigung nötig ist oder genehmigungsfrei gebaut werden kann, ist bei Carports unter anderem eine Frage der Größe. Als Bauherr sollten Sie sich nach den Auflagen in Ihrem Bundesland richten und wissen, dass die Vorschriften für Nebengebäude in den österreichischen Bundesländern variieren.

Während Sie in Kärnten und in der Steiermark auf liberale Bedingungen treffen, sind die Vorschriften in Tirol und in Vorarlberg deutlich strenger. Mit einem Bausatz von uns entscheiden Sie sich für Carports mit einem vorteilhaften Rundum-Service. Alle spezifischen für die Baugenehmigung oder Genehmigungsfreiheit notwendigen Dokumente liegen der Lieferung bei. Sie können bereits vor dem Kauf eine freie Konfiguration starten und Ihr Carport in der Größe so planen, dass Sie einer Genehmigung entgehen und das Bauvorhaben ohne Zustimmung der Baubehörde vornehmen können. Achten Sie bitte darauf, dass es neben der Baugenehmigung weitere Vorschriften und Anordnungen für die Errichtung von Nebengebäuden, somit auch von Carports, gibt.

Unterschiedliche Auflagen zur Genehmigungspflicht in Österreich

Da eine einheitliche Regelung für die Bundesländer und Gemeinden Österreichs entfällt, sollten Sie sich vor der Errichtung eines Carports bei der zuständigen Behörde informieren. In Wien benötigen Sie größenunabhängig gar keine Baugenehmigung, während Sie in Salzburg auch für kleine Carports eine entsprechende Erlaubnis einholen müssen. In den meisten Bundesländern richtet sich die Genehmigungspflicht nach den Maßen. In der Steiermark beispielsweise dürfen Sie ohne die Einholung einer Genehmigung pro Baugrundstück 2 Carports mit einer Maximalgröße von 40 Quadratmetern errichten. Auch wenn die Baugenehmigung entfällt, sind Sie vor Baubeginn dazu verpflichtet, die zuständige Behörde formlos über Ihr Bauvorhaben zu unterrichten. Das Carport zählt in der Steiermark nicht zur Rubrik Gebäude, wodurch Sie keine Vorschriften zum Grenzabstand einhalten müssen. Allerdings ist es hier auch nicht möglich, ein Carport nachträglich zu einer Garage umzubauen, da diese als Gebäude zählt und nicht genehmigungsfrei errichtet werden darf. Anders ist es in Kärnten, wo Sie auch für Garagen mit 5 geschlossenen Seiten und einer Größe bis zu 16 Quadratmeter und 3,50 Höhenmeter keine Genehmigung benötigen. Die für Kärnten genehmigungsfreie Carport Größe kann bis zu 25 Quadratmeter betragen.

Das Carport als Nebengebäude

Ist ein Carport ein Nebengebäude, obwohl es sich nicht um einen Massivbau handelt? Die österreichischen Bundesländer und Gemeinden betrachten die Einstufung unterschiedlich. In jedem Fall sollten Sie sich schriftlich an die Baubehörde wenden und dieser mitteilen, dass Sie ein Carport errichten möchten. Suchen Sie auch das Gespräch mit Ihren Anrainern, denn bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten im Nachhinein kommt es fast immer zu einer Aufforderung durch das Bauamt, dass Sie rückbauen oder Ihr Carport versetzen müssen. Der Rückbau wird vor allem dann angeordnet, wenn Schnee von Ihrem Carport ins Nachbargrundstück fällt oder wenn der Bau für eine maßgebliche Beeinträchtigung der Licht- und Sonnenverhältnisse sorgt. Klassische Carports mit ein bis zwei offenen Seiten weisen keine Gebäudeeigenschaften auf. In Österreich gibt es dennoch klare Richtlinien, wie groß das Carport sein darf und wie es baulich umgesetzt wird. Wenn Sie genehmigungsfrei bauen, dürfen nicht alle Seiten des Autounterstandes verschlossen sein. Der Verzicht auf ein Dach wäre kontraproduktiv, wodurch zumindest die Front ohne verschließbares Tor erbaut werden muss. Bei allen Carports mit 5 geschlossenen Seiten erfolgt eine automatische Einstufung als Nebengebäude, wodurch sich die baulichen Auflagen verändern und alle für Autounterstände geltenden Vorschriften ungültig sind. Dies gilt auch, wenn Sie ein Carport errichten und es später mit einem Tor versehen und die einzige offene Seite verschließen.

Größenüberschreitungen führen zur Baugenehmigungspflicht

Carport Größe Die Außenmaße inklusive der Höhe sind in den Bauvorschriften für Carports in allen Bundesländern Österreichs geregelt. Sobald Sie die Größe auch nur um einige Zentimeter überschreiten, entfällt die Genehmigungsfreiheit und Sie sind verpflichtet, vor Baubeginn eine entsprechende Erlaubnis einzuholen. Für die Baugenehmigung benötigen Sie den Grundriss inklusive Bemaßung, eine präzise Flächenberechnung und alle erforderlichen Angaben zu Ihrem Grundstück. Müssen Sie aufgrund der örtlichen Gegebenheiten näher am Nachbargrundstück bauen, benötigen Sie auf jeden Fall eine schriftliche Baugenehmigung und die Zustimmung Ihres Nachbarn. Am besten konfigurieren Sie Ihr Carport so, dass es den Anforderungen an die genehmigungsfreie Größe, den Mindestabstand zum Nachbargrundstück und den bauspezifischen Besonderheiten entspricht. Anderenfalls holen Sie sich die Baugenehmigung ein, ehe Sie den ersten Spatenstich fürs Carport vornehmen.

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